Immobilienkauf Italien: Das ist zu beachten
Mildes, sonniges Klima, eine herrliche Landschaft, die gute Küche und die geografische Nähe machen Italien zu einem der gefragtesten Urlaubsländer der Deutschen. Beim Immobilienkauf in Italien sollte allerdings einiges beachtet werden.
Ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in Italien ist bei Deutschen sehr beliebt und problemlos zu erwerben. Beschränkungen gibt es für EU-Bürger nicht. Die Preise für Immobilien in Italien schwanken erheblich: Teuer sind Wohnungen und Häuser an den oberitalienischen Seen, in der Toskana und an der italienischen Riviera. Teilweise recht günstige alte Häuser gibt es hingegen im Landesinneren. Mit dem bloßen Immobilienkauf ist es in Italien allerdings häufig nicht getan. Oft fallen zusätzlich erhebliche Renovierungs- oder Sanierungskosten an.
Für den Kauf unbedingt Vorvertrag abschließen
Sowohl ein verbindlicher Vorvertrag als auch ein Notarvertrag sind bei einem Immobilienkauf in Italien üblich. Vor Vertragsunterzeichnung sollte jedoch geprüft werden, ob die Ferienimmobilie in Italien belastet ist und ob alle Angaben stimmen. Wichtig: Auch mit einem Privatvertrag ohne Notar ist eine Eigentumsübertragung möglich. Dies ist jedoch mit Risiken verbunden, da der Verkäufer dann das Grundstück theoretisch noch mit einer Hypothek belasten könnte. Außerdem sollten Immobilienkäufer überprüfen, ob ihr Wunschgebäude (auch An-/Umbauten) genehmigt wurde, also ob es vollständig im Immobilienkataster eingetragen ist oder ob es sich um einen Schwarzbau handelt. Letzteres kann später zu erheblichen Problemen führen.
Steuern und Notarkosten
Welche Steuern beim Erwerb einer Immobilie in Italien gezahlt werden müssen, hängt einerseits davon ab, ob es sich um einen Erst- oder einen Zweitwohnsitz handeln soll und ob das Gebäude von einer Privatperson oder einem Unternehmen gekauft wird.
Bei einem Erstwohnsitz gilt:
Verkäufer |
Registersteuer |
Mehrwertsteuer |
Hypothekensteuer |
Katastersteuer |
Privatperson |
2 Prozent |
- |
50 Euro |
50 Euro |
Unternehmen |
200 Euro |
4 Prozent |
200 Euro |
200 Euro |
Bei einem Zweitwohnsitz gilt:
Verkäufer |
Registersteuer |
Mehrwertsteuer |
Hypothekensteuer |
Katastersteuer |
Privatperson |
9 Prozent |
- |
50 Euro |
50 Euro |
Bauträger
oder MwSt-
pflichtiges
Unternehmen
|
200 Euro |
10 Prozent |
200 Euro |
200 Euro |
Unternehmen
(v. MwSt
befreit)
|
9 Prozent |
- |
50 Euro |
50 Euro |
Besonderheiten beim Immobilienkauf in Italien
Beim Immobilienkauf in Italien gelten einige Besonderheiten:
Als Bemessungsgrundlage für die Kaufsteuern gilt in Italien die steuerliche Bewertung des Ferienhauses oder der Ferienwohnung, selbst wenn im Notarvertrag ein anderer Preis genannt wird.
Um beim Immobilienkauf in Italien Steuern zu sparen, war es in der Vergangenheit üblich, im Kaufvertrag einen niedrigeren Preis als den tatsächlichen anzugeben. Heute können mit dieser illegalen Methode allenfalls Notarkosten gespart werden, da diese sich nach dem im Vertrag angegebenen Kaufbetrag richten.
Erbschaft und Schenkung einer Ferienimmobilie
Die Erbschafts- und Schenkungssteuern sind in Italien sehr niedrig. Beispielsweise können Eltern ihren Kindern ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in Italien bis zu einem Wert von einer Million Euro steuerfrei vererben. Möglicherweise ist der Nachlass jedoch in Deutschland zu versteuern.